Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen privatärztlichen und nicht nichtärztlichen Leistungen der ambulanten Heilkunde durch Ärztinnen und Ärzte, die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung, der Vorsorge und Rehablitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens. Vertragsärztliche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen nicht erbracht werden.