Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen Leistungen auf dem Gebiet der ambulanten vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Versorgung im gesetzlichen Umfang und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer zahnärztlicher Versorgungsformen, wie integrierte Versorgung.