| Gegenstand | Der Zweck der Gesellschaft ist: - die Förderung von Wissenschaft und Forschung, gem. § 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 1 AO - die Förderung der Hilfe Behinderter, gem. § 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 10 AO - mildtätige Zwecke, gem. § 53 Abs. 1 AO Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: - Die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie gemeinnützige und mildtätige Zwecke werden verwirklicht durch Inklusionsarbeit, insbesondere sollen Menschen mit Seheinschränkungen, Blinde und Sehbehinderte unterstützt werden. Inklusion und Unterstützung erfolgt durch die Entwicklung von Apps und Software, wodurch betroffene Personen im Alltag sowie im gesellschaftlichen Leben unterstützt werden. - Die Förderung von Wissenschaft und Forschung wird verwirklicht durch die Entwicklung, Forschung und Herstellung im Bereich der App- und Softwareentwicklung sowie in der Entwicklung und Programmierung von Modellen basierend auf künstlicher Intelligenz, welche den Alltag für Menschen mit Seheinschränkungen erleichtern und somit zu einer selbstständigeren Bewältigung beitragen. Die App-, Software- und Programmierungsarbeiten werden von der gemeinnützigen Gesellschaft selbst entwickelt und hergestellt und betroffenen Personen zur Verfügung gestellt werden. |