Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, bestimmt die Generalversammlung deren Vertretungsbefugnis.
Die Organisation und Durchführung von Promotions-Geschäften und Promotions-Veranstaltungen, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, Vermittlung und Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, Beteiligung an und Erwerb von Unternehmungen und Gesellschafen im In- und Ausland, gleichgültig in welcher Gesellschaftsform, und deren Geschäftsführung und Vertretung, bei Ausschluss von Bankgeschäften; Handel mit Waren aller Art, Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art sowie Handelsagentur-Kommissionärsgeschäfte.