Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen verteten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung dieser Beteiligungen. Die Gesellschaft kann alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen durchführen.