Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Förderung der finanziellen Bildung, Eigenvorsorge und Selbstverantwortung vornehmlich bei der Jugend, aber auch in allen sonstigen Altersgruppen und Strukturen der Bevölkerung, wobei ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und keine eigenwirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Insofern wird auch das Sparkassenwesen gemäß §§ 2 Abs. 2 S. 2, 34 S. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen gefördert.