Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Handel mit Bubble-Tea sowie sonstigen nicht-alkoholischen Getränken, die Einrichtung und der Betrieb von Verkaufsstätten hierfür sowie der Betrieb und die Führung von Gastronomiebetrieben.