| Gegenstand | Die Planung, Projektierung, Errichtung, Veränderung, Instandhaltung, Begutachtung, Revision, Sanierung, Vertrieb und Finanzierung von technischen Anlagen, Bauwerken, Betriebsmitteln und Produkten für folgende Bereiche: allgemeiner Maschinen- und Anlagenbau, Elektroanlagen, Blitzschutzanlagen, Schaltschrankbau, Gebäudeautomation, Photovoltaikanlagen, Energieerzeugungs-, Energiespeicher-, Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen sowie die Erbringung von Wartungs-, Service- und Instandhaltungsleistungen in den vorgenannten Bereichen sowie der Energienetzausbau inklusive Hoch- und Tiefbauarbeiten und die energetische Sanierung von Bauwerken und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen. Ausgenommen hiervon sind jedoch erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeiten (§ 34 c GewO u. a.), wenn eine solche Erlaubnis nicht vorliegt. |