Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren ("MVZ") im Sinne des § 95 Absatz 1 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Hierzu zählen insbesondere die Bildung von ärztlichen Kooperationen (insbesondere Berufsausübungsgemeinschaften), Kooperationen mit Krankenhäusern, der Abschluss von Verträgen zur integrierten Versorgung oder sonstigen Selektivverträgen mit Kostenträgern des Gesundheitswesens und die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zu Gunsten einer medizinischen Leistung im öffentlichen sowie privaten Gesundheitswesen.