Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Handel mit Produkten aller Art über das Internet, insbesondere Spielwaren, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.