Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz sowie Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz, ausgenommen Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen.