Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege; betreutes Wohnen; Wohngemeinschaften; Tagespflege.