Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Tätigkeit einer Holdinggesellschaft mit Tochterunternehmen vornehmlich in den Bereichen Technologie und Industrie, insbesondere die Gründung von Unternehmen, der An- und Verkauf von Unternehmensanteilen und die Erbringung von Leistungen für die Tochterunternehmen und jeglichen artverwandten Tätigkeiten, sofern die einzelnen Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen.