Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und der Geschäftsführung in Personengesellschaften, insbesondere in der Gebrüder Hannot GmbH & Co. KG.