Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist der Betrieb von Spielhallen bzw. von Spielcentern, von Gaststätten und von Bistros, außerdem das Aufstellen und die Unterhaltung von Unterhaltungsgeräten und Geldspielautomaten, insbesondere die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gem. § 33c Abs. 1 GewO, sowie der Betrieb von Sportwettbüros und die Vermittlung von Sportwetten.