Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie von Beteiligungen an anderen Unternehmen, ferner die Verwaltung von Beteiligungen im In- und Ausland, die Verwaltung eigener Immobilien, sowie alle Rechtsgeschäfte, die dem Zweck des Unternehmens dienlich sind, soweit dazu keine besondere Erlaubnis, z.B. nach § 1 KWG erforderlich ist.