Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 der Abgabenordnung. Die Körperschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch - die Entwicklung genehmigungsfähiger Konzepte im Primar- und Sekundarstufenbereich - die Gründung und den Betrieb von Primar- und Sekundarschulen für Kinder und Erwachsene - die wissenschaftliche Evaluation und Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte im Primar- und Sekundarschulbereich in Kooperation mit einschlägigen Einrichtungen, Institutionen und Stiftungen - die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit, von Eltern und pädagogischen Fachkreisen über die Belange der Pädagogik.