Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und muss Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, wobei ein an der Vertretung beteiligter Geschäftsführer Steuerberater sein muss.