| Gegenstand | - die Übernahme und Durchführung von Hausverwaltungen, - die Vermittlung des An- und Verkaufs von Immobilien, - die Beratung, Kontrolle und Umsetzung in Bezug auf die Einhaltung der technischen Voraussetzungen und Grundlagen versicherter Risiken bei abgeschlossenen Versicherungsverträgen, - die sicherheitstechnische Beratung, Betreuung, Begutachtung und Umsetzung in Bezug auf gesetzliche Vorschriften zur Arbeitssicherheit, insbesondere gem. Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften sowie aus vertraglichen Obliegenheiten, - die Übernahme von Aufträgen als "Sicherheitsfachkraft" in Drittunternehmen, incl. der Tätigkeit als Brandschutz- und Umweltbeauftragter, soweit die dazu notwendigen und gültigen Ausübungserlaubnisse in der Person eines Gesellschafters oder eines Mitarbeiters vorhanden sind, - Dienstleistungen bei der Abwicklung von Schäden, insbesondere versicherten Risiken, soweit dazu keine gesonderte Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz oder anderer gesetzlicher Vorschriften notwendig ist. |