Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
ist die Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen sowie die Übernahme der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und der Geschäftsführung in Personengesellschaften.