Handelsregister B des Amtsgerichts Düren
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1946
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Krings Richter Verbautechnik
Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter
Haftung
b)
Hürtgenwald-Horm
c)
die Übernahme der Stellung eines
persönlich haftenden und
geschäftsführenden Gesellschafters in
Personengesellschaften, die ihrerseits den
Vertrieb von Verbausystemen für den
Hoch- und Tiefbau zum Gegenstand haben.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Richter, Wolfgang, Ingenieur (grad.), Düren
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.03.1994
a)
29.05.2002
Meier
b)
Tag der ersten
Eintragung: 04.05.1994
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
29.05.2002.
Gesellschaftsvertrag Bl.
8 ff Sdb.
Gesellschafterbeschluss
Bl. 4 ff Sdb.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Industriestr. 1 - 3, 52393 Hürtgenwald
a)
13.01.2010
Wirtz
3
a)
Krings Richter Verwaltungs-GmbH
c)
Der Handel mit und die Aufbereitung von
Kraftfahrzeugen aller Art, die Verwaltung
von eigenem und fremden Vermögen sowie
die Übernahme der Stellung eines
persönlich haftenden Gesellschafters in
Kommanditgesellschaften.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2010 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit
ihr die Änderung der Firma beschlossen. Sie hat ferner eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und mit ihr
die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
02.12.2010
Wirtz
Abruf vom 27.03.2024