| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige-mildtätige-kirchliche-Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Glaubensinhalten des Islams, Förderung der türkischen Kultur, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und Jugend- und Altenhilfe. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Abhalten von Gottesdiensten, Pilgerfahrten, Unterhaltung einer Begegnungsstätte, Pflege des türkischen Kulturgutes, Abhaltung von Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit insbesondere im Blick auf die Lehren des Islams, Errichtung und Unterhaltung einer Gebetsstätte, Durchführung von Pilgerreisen, Durchführung kultureller Veranstaltungen und sämtliche andere Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen, die in ihrer Zielrichtung geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu unterstützen und zu fördern; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Tätigkeit ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Überschüsse sind zur Bildung von Rücklagen zu verwenden, die bei Auflösung entsprechend dem Gesellschaftszweck zu verwenden sind. |