| Gegenstand | 1.1 die komplexe technische und finanzielle Planung von Bauvorhaben jeglicher Art, 1.2 die Durchführung der Baumaßnahmen gemäß Nr. 1.1, bestehend aus bau licher Überwachung, Bauleitung, finanzieller Durchführung, Abrechnung und Vertrieb, 1.3 die Beschaffung von Bauland durch käuflichen Erwerb oder durch Übernahme in Erbpacht, 1.4 die Verwaltung der selbst errichteten Bauten, soweit dies in Frage kommt, 2.1 die technische und finanzielle Planung gemäß Nr. 1.1 für fremde Bauherren, dabei auch Übernahme von Teilaufgaben und Generalübernahme von Bauten, 2.2 Durchführung der Baumaßnahmen gemäß 1.1 für fremde Bauherren, 2.3 Beschaffung und Vermittlung von Grundbesitz für fremde Bauherren, 2.4 Verwaltungsaufgaben für fremde Bauherren, 3. Beratung von Bauherren, 4. Übernahme von Treuhandaufgaben im Rahmen der unter 1 bis 3 aufgeführten Aufgaben. 5. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben die zur Erreichung der unter 1 bis 4 genannten Aufgaben geeignet erscheinen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben. Interessengemeinschaften können abgeschlossen werden. |