Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar Immobilien erwerben, halten und verwalten (nachfolgend "Beteiligungsunternehmen") sowie die Vergabe von (Mezzanine-) Finanzierungen an Beteiligungsun-ternehmen. Die Gesellschaft darf (Mezzanine-) Finanzierungen ausschließlich außerhalb einer Erlaubnispflicht des § 32 KWG vergeben (z.B. innerhalb des sog. Konzernprivilegs oder in Form von Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt). Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit darf die Gesellschaft ihrerseits Finanzierungen, wie z.B. Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (Nachrangdarlehen), aufnehmen.