Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen sowie das Hinwirken auf die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz für das Factoring. Bis zur Erteilung dieser Erlaubnis wird die Gesellschaft keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben.