Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen oder erwerben sowie Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und die persönliche Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften übernehmen.