Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V (nachstehend MVZ genannt) zur Erbringung ambulanter, ggf. auch belegärztlicher, vertragsärztlicher und privatärztlicher Leistungen einschließlich ggf. praxisklinischer und stationärer Humanmedizin vor allem, aber nicht nur in den Fachgebieten Radiologie und Nuklearmedizin. Die Gesellschaft kann sich dazu aller nach Berufsordnung und Vertragsarztrecht zulässigen Kooperationsformen im ambulanten und stationären Bereich bedienen.