Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Der Erwerb und die Bewirtschaftung von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen, sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.