Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Sofern nur ein Geschäftsführer bestellt ist, ist dieser befugt, im Namen der Gesellschaft mich sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.