Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Übernahme der Rechtsstellung der persönlich haftenden Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen sowie die Geschäftsführung derartiger Unternehmen übernehmen.