Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
der Erwerb und die Bewirtschaftung von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen, sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.