Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind je zwei Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen gemeinschaftlich zu Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit der Prokuristin Konstanze Hatting* 21.05.1965:
Gegenstand
der Erwerb, die Verwaltung, Veräußerung sowie Vermietung von eigenen Immobilien, der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von eigenen Beteiligungen an direkt oder indirekt Immobilien haltenden Gesellschaften sowie die Entwicklung von Immobilienprojekten für eigene Rechnung