Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG), insbesondere im Rahmen der fachübergreifenden vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Versorgung auf dem Gebiet der Zahnheilkunde sowie der sonstigen zahnärztlichen und nicht zahnärztlichen Tätigkeiten unter zahnärztlicher Leitung