Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Ankauf von Grundstücken, Hausbau, der Verkauf eigener bebauter und unbebauter Grundstücke (ausgenommen Tätigkeiten nach § 34 c GewO) sowie der Im- und Export und der Handel von Waren aller Art