Handelsregister B des Amtsgerichts Dortmund
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Nummer der Firma:
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HRB 2702
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
fortschrittbau Beratungs- und Bau-
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
b)
Dortmund
c)
die beratende Unterstützung sowie die
wirtschaftliche Förderung aller
gemeinsamen Betange der Gesellschafter
in ihren geschäftlichen Unternehmen
einschließlich der Übernahme von
Dienstleistungen, die Betätigung im Bau-
Haupt- und Bau-Neben-Gewerbe,
insbesonderedie schlüsselfertige
Herstellung von Bauwerken, die
Übernahme von Baubetreuungen,
Bauträgerschaften, die Herstellung und der
Handel von und mit Baustoffen aller Art,
ferner der Erwerb und die Veräußerung von
Immobilien. Die Gesellschaft kann sich an
Unternehmen gleicher Art beteiligen und
Zweigniederlassungen errichten.
171.400,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Steinort, Ingrid, Dortmund
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.11.1963 zuletzt geändert am
28.12.1972
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst, weil über ihr Vermögen durch
Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 1. Juni 1990 - 148
N 168/90 - der Konkurs eröffnet worden ist. Von Amts wegen
eingetragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 25.
Oktober 1994 ist das Konkursverfahren aufgehoben, Von
Amts wegen eingetragen.
a)
12.03.2004
Raddatz
b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.04.1964
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
12.03.2004.
Abruf vom 26.03.2024