Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, von Wissenschaft und Forschung, des Sports, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Sie dient der Schaffung und Verbesserung der Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben und für die ungehinderte Entfaltung der Persönlichkeit von Menschen mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus in allen Lebensbezügen sowie die Unterstützung der Personen, die durch ihre Verantwortung für diesen Personenkreis mit betroffen sind.