Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der PRO DIMI PHARMA GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer, die nicht generell vom Selbstkontrahierungsverbot befreit sind, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind Geschäftsführer zugleich Kommanditisten der PRO DIMI PHARMA GmbH & Co. KG, sind sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für Rechtsgeschäfte zwischen ihnen als Kommanditisten und der Gesellschaft.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und der Vertretung von Handelsgesellschaften sowie die Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.