Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer oder mehrerer Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften, die auch die Vermögensverwaltung zum Gegenstand haben können.