Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der einzeln vertritt. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften im In- und Ausland und die einheitliche Leitung derselben