Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien aller Art, die Verwaltung und Nutzung eigenen und fremden Eigentums an Immobilien, die Erbringung von Verwaltungs-, Werk- und Dienstleistungen aller Art, sowie die Erbringung von auf vorgenannte Zwecke bezogene Nebenleistungen