Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) die Vermittlung und der Nachweis des Abschlusses von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie von Miet- und Pachtverträgen, b) die Veräußerung sowie die Verwaltung und Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken, c) die Übernahme von Bauleistungen durch Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben oder Sanierung von Bestandsgebäuden im eigenen Namen für eigene Rechnung, d) die Tätigkeit als Baubetreuer im Rahmen der planerischen und organisatorischen sowie wirtschftlichen und finanziellen Gestaltung, e) die Beaufsichtigung und Abrechnung von Bauleistungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf eigenen und fremden Grundstücken, f) die Erbringung von Bauwerkleistungen, die Koordinierung und Leitung des Bauvorhabens bei vollständiger oder teilweiser Übernahme der Bauausführung (Generalunternehmerleistungen) einschließlich der Erbringung der Architektenleistungen und der Leistungen der Sonderfachleute (Generalübernehmerleistungen).