| Gegenstand | Dienstleistungen und der Betrieb von mit diesem im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäften: a) Vermittlung und Betreuung von Versicherungen und Bausparverträgen, b) Vermittlung von Verträgen über Einlagen und Konten bei einem Kreditinstitut oder Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, c) Immobilienvermittlung: Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, d) Darlehensvermittlung: Vermittlung von Verträgen über Darlehen oder Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, e) sonstige Vermittlung: Vermittlung von Anteilen an einer Kommanditgesellschaft, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG sind, oder der Nachweis der Vermittlung solcher Geschäfte; und f) Vermittlung von Investmentfonds: Die Vermittlung von Investmentfondsanteilen erfolgt im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Vermittelt werden Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden, und/oder ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. |