Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der oder die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
die Erbringung von Dienstleistungen in den Gebieten Engineering, Konstruktion, Design und Planung im technischen Bereich, Beratung, Vermietung und Verkauf von Soft- und Hardwareprodukten, sowie Personalvermittlung und gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung