Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft soll insbesondere Komplementärin der zu gründenden R. Schopp Beteiligungs GmbH & Co. KG werden und dort die persönliche Haftung und Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft darf alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte tätigen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf ferner andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und/oder deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.