| Gegenstand | Die Beteiligung, Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung in anderen Gesellschaften; die Gesellschaft kann im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, mit ihnen Interessengemeinschaften eingehen, sich an ihnen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen; die Gesellschaft kann Zweigbetriebe und Verkaufsstellen errichten und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern. |