| Gegenstand | Die Ausführung von Bagger-, Erd- und Abbrucharbeiten sowie die dazugehörigen Nebentätigkeiten und Verwaltungstätigkeiten aller Art. Die Gesellschaft führt keine Tätigkeiten des Straßenbauer- oder des Brunnenbauerhandwerks (wie z.B. Pflasterarbeiten oder ähnliches) aus. Die Gesellschaft ist berechtigt, in anderen Unternehmen die persönliche Haftung und die Verantwortung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und Filialen zu gründen, Beteiligungen an dritten Unternehmen sowie deren Verwaltung mit und ohne Übernahme der persönlichen Haftung zu übernehmen. |