| Gegenstand | Einzelhandel und Großhandel mit Dessous und Miederwaren sowie mit Textilien.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art pachten, übernehmen, vertreten, oder sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tatigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. |