| Gegenstand | Ingenieurleistungen sowie die dazugehörigen Nebentätigkeiten und Verwaltungstätigkeiten aller Art. Die Gesellschaft ist zu artverwandten Geschäften berechtigt.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Vertretungen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sein können, mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des
§ 1 des Gesetzes über das Kreditwesen. |