| Gegenstand | Das Betreiben eines Getränkefachhandels mit Groß- und Einzelhandel, der Verleih von Partyzubehör. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. |