| Gegenstand | Die Verlegung von Fliesen, Platten und Mosaik und der Handel mit diesen Materialien und dem dazugehörigen Zubehör. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten und darf darüberhinaus alle Tätigkeiten ausüben, die den vorgenannten Zwecken unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. |